Besucherregelung
ab dem 01.03.2023
Die Testpflicht entfällt
Nach der aktuellen Landesverordnung gelten ab dem 01.03.2023 folgende Regeln:
-Für Besucher besteht voraussichtlich bis zum 07.04.23 eine FFP-2 Maskenpflicht bis zum Besucherplatz
-Beschäftigte müssen ab dem 01.03.23 keine Maske mehr tragen
Wir bitten Sie weiterhin folgende Hygienerichtlinien einzuhalten:
Wichtig: Falls Sie Erkältungssymptome/ Fieber haben, ist kein Besuch möglich.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Bleiben Sie gesund.